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Migration
nach Deutschland

Erfahren Sie mehr über den Migrationsprozess. 

 Leben und Arbeiten in Deutschland: Orientierungs- und Entscheidungsunterstütztung für eine erfolgreiche berufliche
Integration der internationaler Pflegekräfte

Auf nach Deutschland?!
 

Sie haben eine pflegerische Ausbildung und überlegen nach Deutschland zu kommen? Und Sie möchten hier als Pflegefachperson arbeiten? Möglicher- weise wurden Sie sogar bereits von einer Vermittlungsagentur oder von einer Sprachschule auf Ihr Potential für den deutschen Arbeitsmarkt angesprochen. Vor allem im Hinblick auf den steigenden Bedarf an Pflegefachkräften in den Gesundheits- und Pflegeberufen in Deutschland ist eine internationale Er- werbsmigration vielversprechend. Sie ist allerdings auch ein großes Ereignis,

das gut geplant und organisiert werden sollte.
 

Daher finden Sie hier in der Broschüre konkrete Informationen zu den Gegebenheiten in Deutsch- land. Auf den nächsten Seiten erhalten Sie zunächst eine erste Übersicht Ihrer Optionen als inter- nationale Pflegefachkraft. Betrachten Sie die Broschüre als Grundlage Ihrer weiteren Recherche. Doch verlassen Sie sich dabei nicht auf vereinfachende oder verallgemeinernde Beschreibungen oder Versprechen. Umso mehr Informationen Sie durch weitere Medien einholen, desto besser sind Sie auf Ihr spannendes Vorhaben als international erwerbstätige Pflegefachperson vorbere- itet.
 

Nach umfassender Recherche können Sie für sich entscheiden, ob Sie künftig in Deutschland als Pflegeperson arbeiten möchten. Wenn Sie gut informiert in die Bewerbungsphase gehen, können Sie Komplikationen und Verzögerungen vorbeugen. Haben Sie viel Freude beim Recherchieren und Mut Ihre Möglichkeiten im Ausland zu ergründen.
 

1. Informationen zum Berufsfeld
 

Pflege als Beruf wird nicht überall auf der Welt gleich praktiziert. So gibt es auch in Deutschland einige Besonderheiten. Was das genau für Ihre Anwerbung und Ihren Anerkennungsprozess bedeutet, lernen Sie in dieser Broschüre. Auch erfahren Sie Grundlegendes über Ihre Berufstätigkeit als Pfleger*in in Deutschland.
 

Vorab müssen Sie wissen, dass Pflegekräfte in Deutschland in verschieden organi- sierten Einrichtungen arbeiten können. Das bedeutet, dass sich diese Einrichtungen in unterschiedlicher Trägerschaft befinden. Es gibt:
 

●  privatwirtschaftlich organisierte Einrichtungen (also private Firmen)

●  Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft (zum Beispiel Caritas und Diakonie)

●  Einrichtungen nicht kirchlicher Wohlfahrtsverbände

(zum Beispiel AWO und Rotes Kreuz)

●  staatliche Einrichtungen (zum Beispiel Unikliniken)
 

Pflegeberufe sind in Deutschland sogenannte „geregelte Berufe“. Was heißt das?
 

1.1 Pflegeberufe sind geregelte Berufe
 

Das sollten Sie wissen:
 

Geregelte Berufe sind Berufe, deren Ausbildung vom Staat vorgegeben wird. Im föderalen Staat Deutschland werden geregelte Berufe also entweder vom Bund oder vom Bundesland organisiert. Der Bund besteht aus allen 16 Bundesländern. Regelungen auf Bundesebene betreffen somit sämtliche Bundesländer. Regelungen auf Landesebene gelten dagegen nur für das jeweilige Bundesland.
 

Möchten Sie in Deutschland in einem geregelten Beruf arbeiten, müssen Sie einen Antrag auf Berufszulassung stellen. Auf diese Weise weisen Sie Ihre Ausbildung und damit auch Ihre Qualifikation für den jeweiligen Beruf nach. Erst, wenn Sie die Berufszulassung erhalten haben, dürfen Sie in Deutschland als Pflegefachperson arbeiten. Haben Sie Ihre berufliche Ausbildung im Ausland abgeschlossen, müssen Sie Ihren Abschluss zunächst in Deutsch- land anerkennen lassen. Ist dies erledigt, kann Ihre Berufszulassung in Deutschland erteilt werden. Dann dürfen Sie offiziell in einem geregelten Beruf tätig werden.
 

Hier können Sie sich vertiefend informieren:
 

Weitere Information zu diesem Thema finden Sie beispielsweise hier:

www.pflegeausbildung.net

Auch die Website „Perspektive Gesundheitswirtschaft” des Berliner IQ Netzwerks gibt Ihnen einen Überblick über die Branche der Gesundheitswirtschaft. Hier können Sie sich ver- tiefend über Qualifikationsanforderungen und Arbeitsfelder informieren: www.kompetenzen-gesundheitsberufe.de
 

1.2 Aus-,Fort-und Weiterbildungsmöglichkeiten in Pflegeberufen in Deutschland
 

Das sollten Sie wissen:
 

Eine erwerbsbezogene Einwanderung nach Deutschland in die Pflegebranche eröffnet Ihnen verschiedene Karrieremöglichkeiten. Es gibt also vielseitige Angebote für Ihre Ausbildung bzw. Ihre Fort- und Weiterbildung im Berufsfeld der Pflege.
 

Ausbildungsmöglichkeiten
 

Pflegeberufe sind in Deutschland berufliche Ausbildungen. Seit 2020 existiert ein einheitli- cher Berufsabschluss mit dem Titel „Pflegefachmann“ bzw. „Pflegefachfrau“. Dieser Berufsab- schluss vermittelt übergreifende pflegerische Kompetenzen. Die hierbei erworbenen Kom- petenzen sollen zur Pflege von Menschen verschiedener Altersgruppen in verschiedenen Versorgungsbereichen befähigen. Damit ersetzt die Bezeichnung „Pflegefachmann“ bzw. „Pflegefachfrau“ folgende bisherige Berufsbezeichnungen:
 

● Altenpfleger*in
● Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in
 

Fort-/ und Weiterbildungsmöglichkeiten
 

Sind Sie bereits in der Pflege berufstätig aber möchten neue Aufgaben oder mehr Verantwor- tung übernehmen? Dann können Sie aus einem sehr großen Angebot an Weiterbildungen wählen und so Ihre neuen Ziele erreichen. Eine Übersicht Ihrer Möglichkeiten finden Sie beispielsweise hier: www.pflegestudium.de
 

Hier können Sie sich vertiefend informieren:
 

Weitere Information zu diesem Thema finden Sie beispielsweise hier:

Weiterbildungsberatung des BMBF:

www.der-weiterbildungsratgeber.de

Telefonnummer: +49 800/2017909
Möglichkeiten zur Weiter-/Fortbildung der Bundesagentur für Arbeit:

berufenet.arbeitsagentur.de
 

1.3 Aktuelle Arbeitsmarktinformation für Pflegeberufe in Deutschland
 

Das sollten Sie wissen:
 

Bei der Auswahl Ihrer oder Ihres Arbeitgebenden und Ihres künftigen Arbeitsortes spielen verschiedene Faktoren eine wichtige Rolle. So zum Beispiel die Arbeitsmarktsituation aber auch die absehbaren Chancen für Ihre Berufsgruppe in der jeweiligen Region. Fragen Sie sich außerdem, wo Sie Ihr größtes Potential sehen: als Pflegekraft in einem Krankenhaus, in einer Einrichtung für Langzeitpflege, in einer Reha-Einrichtung etc.
 

In Deutschland herrscht seit einigen Jahren ein Fachkräftemangel in den Bereichen Ge- sundheit und Pflege. Auch in Zukunft werden hier etwa 50.000 Stellen unbesetzt sein. Was bedeutet das für Sie als internationale Pflegekraft? — Der Fachkräftemangel wird zuneh- mend mehr Arbeitgebende aus dem breiten Berufsfeld Gesundheit und Pflege dazu bewegen Pflegefachkräfte aus dem Ausland anzuwerben. Damit Krankenhäuser und Pflegeeinrich- tungen also auch künftig Ihre Versorgung sicherstellen können, sind Pflegekräfte aus dem Ausland von hoher Bedeutung.
 

Hier können Sie sich vertiefend informieren:
 

Über die Arbeitsmarktsituation im Berufsfeld Pflege in Deutschland können Sie sich auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit informieren:
statistik.arbeitsagentur.de/

1.4 Aufgaben und Arbeitsfelder von Pflegekräften
 

Das sollten Sie wissen:
 

Es gibt verschiedene Arbeitsbereiche für Pflegekräfte. So zum Beispiel diese:
 

● Krankenpflege
● Kinderkrankenpflege
● Altenpflege
● Intensivpflege
● Pflege im Operationssaal
 

Die oben genannten Bereiche werden wiederum in verschiedene pflegerische Versorgungs- gebiete unterteilt. Diese lauten:
 

●  stationäre Akutversorgung (zum Beispiel Klinik)

●  stationäre Langzeitversorgung (zum Beispiel Pflegeheim)

●  ambulante Versorgung (zum Beispiel Pflege bei Privatpersonen zu Hause)
 

Sie sehen: Als Pflegekraft pflegen und betreuen Sie Menschen in jeder Lebensphase. Dabei umfassen Ihre Aufgaben ein breites Spektrum spannender Tätigkeiten. Dazu gehören:
 

●  die eigenständige Beobachtung, Beratung, Betreuung und Pflege von Patien*innen

●  die Dokumentation und Evaluation der pflegerischen Maßnahmen

●  die Durchführung ärztlicher Anordnungen

●  die Assistenz bei ärztlichen Maßnahmen
 

Grundpflegerische Tätigkeiten genießen einen hohen Stellenwert in deutschen Pflegeein- richtungen. Daher werden folgende Tätigkeiten nicht ausschließlich von Pflegehilfskräften ausgeführt, sondern gehören auch zu Ihrem Verantwortungsbereich:
 

●  Körperpflege

●  Ernährung

●  Mobilität

●  vorbeugende Maßnahmen (Prophylaxen)
●  Förderung von Eigenständigkeit

●  Förderung und Pflege von Kommunikation
 

Hier können Sie sich vertiefend informieren:
 

Weitere Information zu diesem Thema finden Sie beispielsweise hier: Kurzbeschreibung Pflegefachmann/-frau der Bundesagentur für Arbeit

berufenet.arbeitsagentur.de

Kurzbeschreibung Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in der Bundesagentur für Arbeit

berufenet.arbeitsagentur.de

Überblick über die Branche der Gesundheitswirtschaft des Berliner IQ -Netzwerks

www.kompetenzen-gesundheitsberufe.de
 

1.5 Berufs- und Fachverbände
 

Das sollten Sie wissen:
 

Ein Berufsverband ist eine freie und unabhängige Interessenvertretung. Die Mitglieder eines Berufsverbandes gehen dem selben oder verwandten Berufen nach. Hier bündeln sich die Interessen der zahlreichen Arbeitskräfte. Durch diese Bündelung der Interessen können Forderungen gegenüber Arbeitgebenden oder gegenüber der Öffentlichkeit leichter durch- gesetzt werden.

Berufsverbände vertreten also die Interessen und Wünsche ihrer Mitglieder hinsichtlich der Art und Weise der Ausübung des Pflegeberufs. Dabei können die Interessen der Mitglieder unter anderem wirtschaftlicher, rechtlicher sozialer oder gesellschaftlicher Natur sein. — Suchen Sie beispielsweise eine Beratung zu Rechtsfragen? Dann könnte Ihnen ein Berufsver- band weiterhelfen.
 

Hier können Sie sich vertiefend informieren:
 

In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Berufs- und Fachverbänden für das Berufsfeld Pflege. Einige ausgewählte Berufs- und Fachverbände für Pflegeberufe finden Sie hier:

Deutscher Pflegerat e.V.

deutscher-pflegerat.de

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe

www.dbfk.de

Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e. V.

www.dgf-online.de

Deutscher Berufsverband für Altenpflege e.V.

www.dbva.de

Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V.

www.rotkreuzschwestern.de
 

2. IInformationen zur Erwerbstätigkeit
 

In Deutschland gibt es ein ausgeprägtes Arbeitsrecht. Das bedeutet: Arbeitszeiten, Urlaubs- und Pausenansprüche, Kündigungsrechte und viele weitere Punkte werden in Arbeitsverträgen genau geregelt.
 

2.1 Rechte und Pflichten von Arbeitnehmenden in Deutschland
 

Das sollten Sie wissen:
 

Der Arbeitsvertrag ist die rechtliche Basis für ein Beschäftigungsverhältnis innerhalb Deutschlands. Er definiert die Rechte sowie Pflichten Arbeitnehmender und Arbeitgebend- er. Inhaltlich sollten Sie vor oder im Rahmen des Vertragsabschlusses unbedingt folgende Informationen erhalten:
 

●  Namen der Vertragspartner*innen (Ihr Name und der des Unternehmens)

●  Beginn und Dauer des Vertrags

●  gegebenenfalls Angaben zur Probezeit

●  Arbeitsort

●  Tätigkeitsbeschreibung (Ihre Aufgaben vor Ort)

●  Angaben zum Gehalt

●  Angaben zur Arbeitszeit in Stunden pro Woche

●  Angaben zum Urlaubsanspruch in Tagen pro Jahr

●  Angaben zu beidseitigen Kündigungsfristen
 

Es kann jedoch sein, dass Sie über einen Tarifvertrag angestellt werden. Dann befinden sich diese Informationen nicht im individuellen Arbeitsvertrag, sondern im Tarifvertrag. Arbeiten Sie künftig beispielsweise für Caritas, sind die oben genannten Punkte im AVR-Regelwerk niedergeschrieben. Dabei handelt es sich um die „Richtlinien für Arbeitsverträge in den Ein- richtungen des Deutschen Caritasverbandes“. Diese Richtlinien sowie geltende Tarifverträge im Allgemeinen müssen für Angestellte einsehbar sein.

Kündigungsfristen:
 

Kündigungsfristen geben Ihnen Auskunft darüber, wie lange im Voraus Sie der*dem Ar- beitgebenden mitteilen müssen, dass das Beschäftigungsverhältnis beendet werden soll. Gleiches gilt für das Unternehmen Ihnen gegenüber. Grundsätzlich gibt es in Deutschland eine rechtlich bindende Kündigungsfrist von mindestens vier Wochen. Aber Achtung: Diese gesetzliche Kündigungsfrist gilt nur, wenn Sie sich seit über sechs Monaten in einem unbe- fristeten Arbeitsverhältnis befinden.
 

Alle Informationen über Ihre Kündigungsfristen, auch während der Probezeit, finden Sie ent- weder in Ihrem Arbeitsvertrag oder in Ihrem Tarifvertrag. Tarifverträge erhalten Sie beispiels- weise bei Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes. Finden Sie in Ihrem Arbeits- oder Ihrem Tarifvertrag keine Angaben zu den Kündigungsfristen, regeln Sie diese Angaben unbe- dingt zusätzlich schriftlich.

Hier können Sie sich vertiefend informieren:
 

karrierebibel.de
www.make-it-in-germany.com
www.faire-integration.de
www.bundesgesundheitsministerium.de
 

2.2 Sozialversicherungsrecht in Deutschland
 

Das sollten Sie wissen:
 

Während Ihrer Erwerbstätigkeit als Pflegekraft in Deutschland sind Sie sozialversicherungs- pflichtig. Das heißt, dass Sie automatisch Mitglied in verschiedenen Versicherungen sind. Dementsprechend wird ein fester Prozentsatz Ihres Gehalts als Abgaben zur Sozialversicher- ung direkt von Ihrem Gehalt abgezogen. Diese Abgaben fließen in die Kasse der Sozialversi- cherungen. Im Gegenzug werden Sie dank der Versicherungen finanziell unterstützt, wenn Sie erkranken oder Ihre Arbeit verlieren.

Die Abgaben zur Sozialversicherung umfassen sämtliche Pflichtversicherungen. Dazu ge- hören: die Rentenversicherung, die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung
die Arbeitslosenversicherung.
 

Solidarische Versicherungen:
 

Die Kranken- und die Pflegeversicherung sind solidarisch organisiert. Das bedeutet, dass die von Ihnen bezahlten Beiträge nicht direkt und in jeweils gleicher Summe an Empfänger*innen ausgezahlt werden. Stattdessen fließen diese Unterstützungsleistungen je nach Bedarf und damit auch in variierender Summe an die beitragszahlenden Mitglieder der Versicherung.

Beitragsabhängige Geldleistungen:
 

Die Rentenversicherung ist eine beitragsabhängige Geldleistung. Die Höhe der Versi- cherungszahlungen setzt sich also aus der Höhe der von Ihnen gezahlten Beiträge zusam- men. In Kürze bedeutet das: Sie bekommen, was Sie zuvor in Ihre Rentenversicherung eingezahlt haben. Auch die Arbeitslosenversicherung wird direkt an Sie entrichtet, sofern Sie arbeitslos werden. Die Höhe der Geldleistung wird hier allerdings auf der Grundlage Ihres Gehalts der vergangenen 12 Monate berechnet.
 

Details zur Rentenversicherung:
 

In die Rentenversicherung zahlen Sie ein, um nach nach der Zeit Ihrer Erwerbstätigkeit eine Rente zu erhalten. Diese Zeit wird als sogenannter Ruhestand bezeichnet. Die Höhe der Rente wird auf Basis Ihres Einkommens zur Zeit Ihrer Erwerbstätigkeit ermittelt. Gezählt werden hier die Beitragsjahre in Deutschland. Grundsätzlich werden Renten der gesetzlichen Rentenversicherung auch ins Ausland gezahlt. Dies ist dann der Fall, wenn Sie nach Ihrer Erwerbstätigkeit in Deutschland wieder auswandern. In bestimmten Einzelfällen kann es jedoch zu Einschränkungen kommen. Daher ist es wichtig, dass Sie sich rechtzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung zu Ihren individuellen Gegebenheiten informieren.
 

Details zur Kranken- und Pflegeversicherung:
 

Als Arbeitnehmer*in sind Sie immer krankenversichert. Dabei sind Sie entweder Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung oder einer privaten Krankenversicherung. Werden Sie ein- mal krank, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Ihre medizinische Behandlung. Durch den Abschluss einer Krankenversicherung sind Sie automatisch auch pflegeversichert. Die Pflegeversicherung tritt dann in Kraft, wenn Sie sich aufgrund schwerer Krankheit oder Al- tersschwäche nicht mehr selbst versorgen können. So können Sie mittels Pflegeversicherung zum Beispiel die Hilfe eines Pflegers oder einer Pflegerin finanzieren.
 

Arbeitslosenversicherung:
 

Die Arbeitslosenversicherung zahlt Arbeitslosen ein regelmäßiges Einkommen für einen bestimmten Zeitraum aus. Grundsätzlich müssen Sie dafür meist ein Jahr lang innerhalb der letzten zwei Jahre während Ihrer Berufstätigkeit versichert gewesen sein und auch wieder Arbeit suchen.
 

Hier können Sie sich vertiefend informieren:
 

Weitere Informationen zu den Sozialversicherungen finden Sie unter anderem auf der Web- site von Make it in Germany.

3. Einwanderungsprozess und Integrationsförderung
 

Wenn Sie aus einem Drittstaat nach Deutschland einreisen möchten, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel. Dieser Titel wird Ihnen auf Grundlage des Zwecks Ihres Auf- enthaltes verliehen.
 

3.1 Möglichkeiten der Zuwanderung
 

Das sollten Sie wissen:
 

In Deutschland gibt es ein großes Angebot an Migrations- und Integrationsberatung. Dabei eröffnet Ihnen das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) die Möglichkeit Ihr Einreiseverfahren zu beschleunigen. Geregelt wird das im § 81a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Liegt Ihnen ein konkretes Arbeitsplatzangebot vor? Dann kann Ihr*e Arbeitgeber*in gegen Zahlung einer Gebühr ein sogenanntes „Beschleunigtes Fachkräfteverfahren“ für Sie beantragen.

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren:

Im beschleunigten Fachkräfteverfahren nimmt die Ausländerbehörde eine Schlüsselrolle ein. Sie ist verantwortlich für die Beratung der Arbeitgebenden über die Einreisevoraussetzungen für Sie. Darüber hinaus übernimmt die Ausländerbehörde die Prüfung aller geltenden Vorauss- etzungen und die Einleitung des Anerkennungsverfahrens. Die beteiligten Behörden sind während des gesamten Verfahrens an relativ kurze Fristen gebunden. Insgesamt dauert das beschleunigte Fachkräfteverfahren in der Regel nicht länger als vier Monate. Zeitlich können die Fristen wie folgt aufgeschlüsselt werden:

●  circa sechs Wochen für die Erteilung des Visums

●  circa acht Wochen für das Anerkennungsverfahren

●  circa eine Woche für das Zustimmungsverfahren

Reguläres Einreiseverfahren:

Alternativ besteht für Sie weiterhin das sogenannte „Reguläre Einreiseverfahren” und ge- gebenenfalls das „Verfahren zur Erlangung einer Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit”. Rechtlich geregelt ist dies im § 36 Absatz 3 der Beschäftigungsverordnung (BeschV). Sollte das oben beschriebene beschleunigte Fachkräfteverfahren nicht in Frage kommen, besprechen Sie mit der/dem Arbeitgebenden, welches Verfahren Sie stattdessen wählen:

●  das reguläre Einreiseverfahren oder
●  das Verfahren zur Erlangung einer Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit

Das Verfahren kann auch auf den Familiennachzug von Ehepartner*innen sowie auf Kinder angewendet werden. Wichtig ist hier, dass die Anträge zeitlich zusammenhängend gestellt werden. Das bedeutet: Die Einreise der Familienangehörigen muss innerhalb von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Einreise der Fachkraft stattfinden.

Seit März 2020 existiert außerdem die Möglichkeit der Einreise nach Deutschland im Rahmen von Vermittlungsabsprachen der Bundesagentur für Arbeit mit Arbeitsverwaltungen aus- gewählter Herkunftsstaaten. Rechtlich festgehalten ist diese Option im § 16d Abs. 4 des Aufent- haltsgesetzes (AufenthG). Das hierbei vermittelte Visum zur Einreise setzt kein abge- schlossenes individuelles Anerkennungsverfahren voraus. Darin unterscheidet es sich zu den vorher genannten Verfahren.

Für eine Einreise im Rahmen des genannten Verfahrens nach § 16d Abs. 4 gibt es allerdings eine wichtige Voraussetzung: Sie ist nur dann möglich, wenn nach Einschätzung der Bundesagentur für Arbeit die volle Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikationen erreichbar ist. Die Bundesagentur für Arbeit tätigt Absprachen daher nur für ausgewählte Berufsqualifikationen des Herkunftslandes.

Ausschlaggebend sind dabei vor allem diese drei Punkte:
 

●  die Bundesagentur für Arbeit hält die jeweilige Berufsqualifikation für geeignet

●  die involvierten Fachverbände und Stellen für berufliche Anerkennung halten die

jeweilige Berufsqualifikation für geeignet

●  für die jeweilige Berufsqualifikation existieren nach Einschätzung der Bundesagentur

für Arbeit angemessene Ausbildungsstrukturen
 

Hier können Sie sich vertiefend informieren:
 

Weitere Informationen zum beschleunigten Fachkräfteverfahren finden Sie auf der Homepage von „Make it in Germany”.

Weitere Informationen zum Familiennachzug finden Sie beim

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
 

Ausführliche Infos des IQ Netzwerkes zur Einreise im Rahmen von Vermittlungsabsprachen finden sie hier: deutschsprachige Version; englischsprachige Version.
 

3.2 Infrastruktur der Migrations- und Integrationsberatung
 

Das sollten Sie wissen:
 

In Deutschland existiert ein großes Angebot an Migrations- und Integrationsberatung. Einige der wichtigsten Anlaufstellen finden Sie in der folgenden Auflistung:
 

  • Seit 2005 bietet der Bund die Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte an. Dabei handelt es sich um ein Angebot, das speziell für neu zugewanderte Migrant*innen konzipiert wurde.
     

  • mbeon Migrationsberatung ist ein digitales Angebot. Es bietet Ratsuchenden die Möglichkeit, über die mbeon-App eine Chat-Beratung in Anspruch zu nehmen. Hier kön- nen Fragen rund um das Ankommen in Deutschland, Arbeit und Beruf, Deutsch lernen, Gesundheit und Wohnen geklärt werden. Die Nutzung der Chat-Beratung ist kostenfrei, anonym und datensicher. Gleichzeitig werden als erste Orientierungshilfe in der App und auf dieser Webseite des BAMF umfangreiche Informationen zur Migration bereitstellt. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit sich persönlich in einer MBE-Beratungsstelle be- raten zu lassen.

    • Faire Integration ist ein bundesweites Beratungsangebot für Geflüchtete und andere Migrant*innen, die nicht aus der EU kommen. Das Angebot umfasst sozial- und arbeits- rechtliche Fragestellungen. Durch eine praxisnahe Auswahl der Themen lernen Sie hier viel Wissenswertes über Aspekte wie zum Beispiel Lohn, Arbeitszeit, Urlaub, Kündigung und Krankenversicherung.In den Beratungsstellen finden Sie also Rat zu konkreten Fragestellungen zum Themen- komplex der Arbeitsbedingungen im Job, in der Ausbildung und im Praktikum. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie bereits arbeiten oder sich lediglich vorab über die jeweiligen Bedingungen informieren möchten. Die Beratungsstellen bieten Ihnen auch Workshops wie Integrations- oder Sprachkurse an. Bei weiterführenden Fragen zu Themen wie Stellensuche oder Aufenthaltsstatus werden Sie an spezialisierte Beratungsstellen und beratende Institutionen vermittelt.


Hier können Sie sich vertiefend informieren:
 

Allgemeine Informationen zur Migrationsberatung finden Sie hier:

www.netzwerk-iq.de

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

www.bmi.bund.de
 

3.3 Politische, soziale, religiöse und kulturelle Beteiligungsmöglichkeiten
 

Das sollten Sie wissen:
 

In Deutschland können Sie auf vielfältige Weise politisch, sozial, religiös und/oder kulturell aktiv werden. Ein erster Einstieg für das Auffinden von Beteiligungs- und Unterstützungs- möglichkeiten gelingt über die Seite der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration:

www.integrationsbeauftragte.de

Soziale und kulturelle Teilhabe ermöglichen Ihnen auch Migranten(selbst)organisationen, wie etwa die Vereinigung von international angeworbenen Pflegekräften in Deutschland.

Eine weitere Option ist, dass Sie Kontakt zu Ihrer Gemeinde/Kirchengemeinde oder Vereinen in Ihrem Wohnort aufnehmen.
 

Hier können Sie sich vertiefend informieren:
 

Die IQ-Netzwerke bieten ebenfalls zahlreiche Angebote an. Hier können Sie Angebote in Ihrer Nähe finden:

Netzwerk IQ

www.netzwerk-iq.de


4. Anerkennungsprozess
 

Um in Deutschland arbeiten zu können, muss Ihr ausländischer Abschluss anerkannt werden. Dazu ist ein sogenanntes Anerkennungsverfahren notwendig. Um eine Aner- kennung zu erhalten, sind in Deutschland ganz bestimmte Kompetenzen nachzuwei- sen. Der Pflegeberuf unterscheidet sich von Land zu Land. Daher ist es möglich, dass Ihnen gegebenenfalls noch bestimmte Kompetenzen fehlen, auf die in Deutschland besonders Wert gelegt wird.

Erfüllen Sie jedoch alle Voraussetzungen, wird Ihre Berufsqualifikation anerkannt. Es kann sogar sein, dass Ihre Berufsqualifikation noch vor Ihrer Einreise nach Deutsch- land anerkannt wird. Damit erhalten Sie eine Berufsausübungserlaubnis als Pflege- fachkraft in Deutschland. Häufig fehlen allerdings noch Kompetenzen, die Sie zu Be- ginn Ihres Aufenthalts in Deutschland nachholen können. Diese werden durch einen sogenannten Defizitbescheid schriftlich festgehalten und an Sie kommuniziert.
 

Das sollten Sie wissen:
 

Es gibt zwei Wege, Defizite auszugleichen:
 

● durch eine Kenntnisprüfung:

Bei dieser Kenntnisprüfung wird geprüft, inwiefern sich Ihre im Ausland erworbene Be- rufsqualifikation mit dem deutschen Pendant deckt. Hierfür durchlaufen Sie eine mündliche und eine schriftliche Prüfung. Auf Grundlage Ihrer Resultate wird dann entschieden, ob Ihre im Ausland erlernten Inhalte gleichwertig mit den Inhalten der deutschen Ausbildung sind. Aber keine Angst, spezielle Kurse für Pflegefachkräfte bereiten Sie optimal auf das erfolgre- iche Ablegen dieser Kenntnisprüfung vor.
 

● durch eine Anpassungsqualifizierung:
 

Die Anpassungsqualifizierung ist ein Lehrgang, der einen bestehenden Nachqualifi- zierungsbedarf ausgleicht. Meistens sind diese Kurse modular aufgebaut. Wenn eine An- passungsqualifizierung zur Auflage Ihres Anerkennungsbescheids gehört, folgen diese Maßnahmen: B2-Sprachkurse, fachliche Schulungen, Praktika in Krankenhäusern
 

Hier können Sie sich vertiefend informieren:
 

Das IQ Netzwerk hat ein Themendossier zum Bereich Pflege veröffentlicht. Darin werden Ihnen allgemeine Informationen zur Berufsanerkennung Pflegefachfrau/Pflegefachmann bereitstellt.

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Hotline zur Anerkennung ausländischer Berufsab- schlüsse „Arbeiten und Leben in Deutschland”

Anerkennung in Deutschland: das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Wie Sie Ihren Berufsabschluss anerkennen lassen können und wer dafür zuständig ist, er- fahren Sie mittels Anerkennungs-Finder. Hier finden Sie kostenlose Beratungsstellen.

Make it in Germany: das Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland BQ-Portal: Informationen zu ausländischen Berufsqualifikationen sowie Länder- und Berufsprofile

Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB): Informationen zur Anerkennung ausländischer Be- rufsqualifikationen in Deutschland

Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA): Kostenfreie Beratung und Unterstützung im Anerkennungsverfahren | Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)” unterstützt Sie bei der Suche nach einer passenden Maßnahme in Ihrer Nähe. Beratend steht man Ihnen hier zum Beispiel für folgende Themen zur Seite: Antragstellung, Qualifizierung- smöglichkeiten, Arbeitsmarktperspektiven und Einreise nach Deutschland. Dabei profitieren Sie von den regionalen IQ-Netzwerken des Programms.



5. Informationen zum Spracherwerb

In Deutschland eine Berufszulassung erhalten zu können, muss ein gewisses Sprachniveau nachgewiesen werden.
 

Das sollten Sie wissen:
 

Momentan ist für die Berufszulassung das Sprachzertifikat des Niveaus B2 nach dem Ge- meinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) notwendig.
 

Für die Einreise nach Deutschland ist aktuell B1 (GER) erforderlich; die Qualifikation für B2 kann in Deutschland erfolgen.

Zukünftig wird der Sprachnachweis auf Basis eines B2-Fachsprachtests, also für die Fachsprache Pflege erfolgen. Einige Bundesländer bereiten die Umstellung bereits vor. Zunächst soll diese B2-Fachsprachprüfung in Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Nie- dersachsen und Mecklenburg-Vorpommern eingeführt werden. Es werden allgemeine Sprachkurse angeboten sowie solche, die speziell für die Berufsausübung in Pflegeberufen vorbereiten.
 

Die „Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung“ – kurz DeuFöV – ist die gesetzliche Grundlage, auf der Berufsprachkurse für die deutsche Sprache durchge- führt werden. Für die Durchführung der DeuFöV-Kurse ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig. Hierfür lässt das BAMF öffentliche und private Träger zu.

Für Personen in der Anerkennungsphase ihres ausländischen Berufsabschlusses können Berechtigungen durch das BAMF erteilt werden.
 

Hier können Sie sich vertiefend informieren:
 

Ein weiteres Angebot für Deutsch in der Pflege bietet die IQ Fachstelle Berufsbezogenes Deutsch mit dem interaktiven Lernspiel „Ein Tag Deutsch - in der Pflege“: Übungen zu Kom- munikation, Wortschatz, Strukturen und Aussprache für Deutschlernende ab B1. Als App und Webversion sowie mit ausführlichen Zusatzmaterialien für den Unterricht verfügbar.

www.ein-tag-deutsch.de

Auf der Seite der IQ-Fachstelle Berufsbezogenes Deutsch finden Sie eine Materialsammlung für den Bereich Pflege, der Ihnen beim Spracherwerb helfen kann. Eine ausführliche Material- sammlung für den Bereich Pflege gibt, in der sicher auch die angesprochene Zielgruppe nütz- liche Materialien finden könnte.

www.deutsch-am-arbeitsplatz.de

Auf den Seiten von “Make it in Germany” finden Sie ausführliche Informationen zu den er- forderlichen Deutschkenntnissen:

www.make-it-in-germany.com

Hier können Sie die verschiedenen Stufen des Referenzrahmens einsehen:

www.europaeischer-referenzrahmen.de
 

6. Neutrale Beratung und sonstige Unterstützung
 

In Deutschland gibt es eine große und weitgefächerte Beratungs- und Unterstüt- zungslandschaft, die größtenteils auch kostenlose Hilfsangebote zur Verfügung stellt und neutrale Beratungsangebote bereitstellen.
 

Das sollten Sie wissen:
 

Unabhängig von den Informationen, die Sie durch Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber oder Ihre Agentur erhalten, sollten Sie über neutrale Beratungsstellen Bescheid wissen.
Es gibt zahlreiche Angebote, einige davon sind hier aufgeführt. Scheuen Sie sich nicht, diese Angebote wahrzunehmen – Sie können in verschiedenen Situationen sehr hilfreich sein.
 

Hier können Sie sich vertiefend informieren:
 

Es gibt vielfältige Beratungsangebote zu Arbeitsverträgen, Bindungsklauseln, Pausen, Kündi- gung und Versicherungspflicht. Eine Auswahl finden Sie hier:

Das Angebot „Faire Integration” ist ein Beratungsschwerpunkt des Förderprogramms IQ. Das Beratungsangebot umfasst arbeits- und sozialrechtliche Fragestellungen. Hierbei geht es um Fragen, die direkt mit dem Beschäftigungsverhältnis zusammenhängen, wie beispielsweise Lohn, Arbeitszeit, Urlaub, Kündigung und Krankenversicherung.

www.faire-integration.de

Das Netzwerk „Arbeit und Leben” zur Beratung ausländischer Beschäftigter wurde zum fach- lichen Austausch, zur Qualifizierung und zur gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit gegründet. Die Beratung ist auf verschiedenen Sprachen möglich (meist Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Polnisch, Ukrainisch, Kroatisch, Russisch, Türkisch oder Arabisch).

www.arbeitundleben.de

Handbook Germany gibt in Form von Videos und Texten Antworten von A-Z zum Leben in Deutschland. Dabei können Sie zwischen diesen sieben Sprachen wählen: Deutsch, Arabisch, Englisch, Persisch, Türkisch, Französisch, Paschto und Russisch. Im Handbook Germany find- en Sie wichtige Tipps, unter anderem zu den Themen Asyl, Wohnung, Gesundheit, Arbeit und Ausbildung, Kita und Studium. Auf den lokalen Seiten finden Sie außerdem passende Anspre- chpartner*innen in Ihrer Region. Hier einige Beispiele:

Hier einige Beispiele:

Krankenversicherung in Deutschland
Wie funktioniert das deutsche Pflegesystem?

Nicht zuletzt empfiehlt sich auch das YouTube-Angebot des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zu arbeitsrechtlichen Themen. Allerdings besteht hierbei kein Direktbezug zu Pflegebe- rufen.

www.youtube.com

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Impressum

Informationen zur Erwerbsmigration in die Pflege nach Deutschland

Leben und Arbeiten in Deutschland: Orientierung und Entscheidungshilfe für eine erfolgreiche Erwerbsmigration internationaler Pflegekräfte

Verfasst vom

Kuratorium Deutsche Altershilfe Wilhelmine-Lübke-Stiftung e. V. (KDA) Michaelkirchstraße 17-18 · 10179 Berlin
Tel: +49 30 / 2218298-0 · Fax: +49 30 / 2218298-66 E-Mail: info@kda.de · Web: http://www.kda.de

Berlin, Januar 2022

Herausgeber

Kuratorium Deutsche Altershilfe Wilhelmine-Lübke-Stiftung e. V. (KDA) Michaelkirchstraße 17-18 · 10179 Berlin
Tel: +49 30 / 2218298-0 · Fax: +49 30 / 2218298-66 E-Mail: info@kda.de · Web: http://www.kda.de

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